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Patienteninformationen zum Qualitätssicherungs-Verfahren

Worum geht es?

Seit dem 1.1.2025 läuft der Erprobungszeitraum für ein neues Qualitätssicherungs (QS)-Verfahren für Patient:innen in ambulanter Psychotherapie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch schon früher begonnene, laufende Therapien sind teilweise darin eingeschlossen. Im Folgenden finden Sie Informationen zur Umsetzung in meiner Praxis. Wenn Sie bei mir in Behandlung sind und weitere Fragen dazu haben, ob und wie in Ihrem Fall Daten erhoben werden, sprechen Sie mich gerne an. Falls Sie privat versichert sind oder Leistungen als Selbstzahler:in in Anspruch nehmen, betrifft Sie das QS-Verfahren nicht.

Nützliche Links: Allgemeine Informationen finden Sie auf der Webseite des IQTIG, das mit der Umsetzung des Verfahrens beauftragt ist. Hier finden Sie außerdem die offiziellen Patienteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses.


Was bedeutet das für Sie?

Der Fokus des QS-Verfahrens liegt auf Einzeltherapien. Wenn Sie in meiner Praxis psychotherapeutisch behandelt werden, betrifft Sie das neue Verfahren nur sehr begrenzt. Folgende Arten von Therapien werden nicht in das Verfahren eingeschlossen:
– Einzeltherapien, die vor dem 1.9.2024 begonnen wurden
– Psychotherapeutische Akutbehandlungen
– Gruppentherapien und Kombinationsbehandlungen (Einzel + Gruppe)

In allen Therapien, die ab dem 1.1.2025 beendet werden, bin ich beim Abschluss Ihrer Behandlung verpflichtet, einige Basisdaten an das IQTIG zu übermitteln. Dazu gehören: Ihre Krankenkasse, Ihre Versichertennummer, Beginn- und Enddaten der Therapie, Ihr Geburtsdatum, die abgerechneten Leistungsziffern, Ihre Diagnosen und ob Sie an Gruppentherapie teilgenommen haben. Damit endet für die o.g. Therapieformen die Datenübermittlung. Weitere Daten werden nur für Kurz- und Langzeit-Einzeltherapien erhoben.

Die Teilnahme am Erprobungszeitraum und am Verfahren ist für alle in NRW niedergelassene Psychotherapeut:innen verpflichtend. Das heißt, auch alle anderen psychotherapeutischen Praxen in NRW nehmen daran teil und müssen die gleichen Daten übermitteln. Im Falle von nach dem 1.9.2024 begonnenen Einzeltherapien werden deutlich umfangreichere Daten erhoben. Da in meiner Praxis jedoch schon seit geraumer Zeit keine neuen Einzeltherapien mehr durchgeführt werden, betrifft dies keine Fälle in meiner Praxis.