Patienteninformationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

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Diese Informationen gelten aktuell nur für gesetzlich versicherte Patient:innen. Für privat versicherte Patient:innen gibt es aktuell noch keine elektronische Patientenakte.

Informationen von der Krankenkasse und der KBV

Wahrscheinlich haben Sie bereits Post von Ihrer Krankenkasse zur elektronischen Patientenakte bekommen. Falls nicht, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse. Viele Krankenkassen stellen eine App o.ä. zur Verfügung, in der Sie Ihre digitale Akte verwalten können. Allgemeine Informationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung finden Sie hier:

Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur ePA und Infoblatt „Auf einen Blick“ der KBV

ePA in meiner psychotherapeutischen Praxis

Wenn ich Ihre Krankenkassenkarte in meiner Praxis einlese, habe ich Zugriff auf alle Informationen, die für alle Behandler, für mich oder für meine Fachgruppe freigegeben sind. Nützlich kann zum Beispiel der Zugriff auf die Medikamentenliste sein, ggf. auch Entlassbriefe von vorangehenden Behandlungen.

Daten aus Psychotherapien oder psychotherapeutischen Sprechstunden gehören zu sensiblen Daten, die nicht automatisch und unabgesprochen in die ePA eingestellt werden sollen. Daher bespreche ich in jedem Fall vorher mit Ihnen, ob und wann ich Dokumente in die ePA hochlade.

Ich empfehle allen Patient:innen, sich über die ePA zu informieren, eine Entscheidung über die Nutzung zu treffen und ggf. eigene Einstellungen in der Akte vorzunehmen. Für weitere technische Details und Informationen über den Zugang, kontaktieren Sie bitte Ihre Krankenkasse.


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